Haftpflicht für Katamarane
Katamarane sind breit und schwer, beim Anlegen in engen Häfen entstehen schnell Schäden an anderen Booten oder Stegen. Eine Boots-Haftpflicht mit mindestens 5 Mio. € pauschaler Deckung ist Pflicht für jeden Eigner, für Italien besser 8–10 Mio. €.
Kasko: worauf es beim Katamaran ankommt
- Feste Taxe: Katamarane halten ihren Wert gut. Eine feste Taxe auf Basis eines Wertgutachtens vermeidet Streit im Totalschaden.
- Rigg und Segel beim Segelkatamaran: hohe Lasten, teure Ersatzteile
- Zwei Antriebe: beide Motoren und Saildrives mit Wert angeben; innere Maschinenschäden sind oft nur über einen Zusatzbaustein versichert
- Grundberührung: Schäden an beiden Rümpfen und Ruderanlagen
- Beiboot und Außenborder: mit Wert in die Police aufnehmen
- Sturm und Hurrikan: in tropischen Revieren gelten oft eigene Regeln für die Hurrikansaison
Fahrtgebiet, Langfahrt und Charter
Viele Katamarane liegen im Mittelmeer oder gehen auf Langfahrt. Das Fahrtgebiet muss Haftpflicht und Kasko gleichermaßen abdecken. Für Atlantiküberquerungen verlangen Versicherer oft eine Mindestcrew und Erfahrungsnachweise. Wird der Katamaran zeitweise verchartert, muss das ausdrücklich vereinbart sein.
Häufige Fragen zur Katamaran-Versicherung
Ist ein Katamaran teurer zu versichern als ein Einrumpfboot?
Bei gleichem Wert meist nicht wesentlich. Den Beitrag bestimmen vor allem Bootswert, Fahrtgebiet und Selbstbeteiligung.
Sind beide Motoren in der Kasko versichert?
Ja, wenn sie in der Versicherungssumme enthalten sind. Innere Maschinenschäden ohne äußere Ursache sind oft ausgeschlossen.
Kann ich meinen Katamaran in der Karibik versichern?
Ja, mit passendem Fahrtgebiet. Für die Hurrikansaison gelten oft besondere Auflagen, etwa ein bestimmter Liegeplatz.





